CrossBord (Gebrauchsmusterschutz)
Ein „CrossBord“ ist ein Bordstein, der einen durchgehenden Gehweg auf der Fahrbahn für Fußgänger erzeugt ( im Falle einer gemischten Straßenüberquerung auch für Radfahrer) und somit Sicherheit beim Überqueren einer Straße bietet. Benutzer des Bürgersteigs haben Vorrang vor Autos und anderen Straßenbenutzern. Dieser Bordstein, dessen Modell von der Contern SA registriert und von der Pont & Chaussées genehmigt wurde findet vor allem in Dörfern und Städten Anwendung, wo Verkehrsberuhigte Zonen angelegt werden.
Anwendungsbedingungen :
- Auf beiden Seiten der Gehwegüberfahrt werden Bordsteine gesetzt;
- Die Oberfläche/Gestaltung des CrossBord darf sich nicht von den vorher oder nachher gelegenen Gehwegen unterscheiden;
- Die angrenzende Straße keine Priorität hat und die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (CdR) oder weniger beträgt;
- Es sich nicht um eine Umgehungsstraße handelt;
- Der Verkehr auf der angrenzenden Straße gering ist und die Fußgänger / Radfahrerströme enorm sind ;
- Die angrenzende Straße grundsätzlich nicht für den Schwerlastverkehr mit Ausnahme von Müllfahrzeugen oder Schulbussen freigegeben ist (ausgenommen Linienbusse Schwerlastverkehr)
- Die Auswirkungen auf den Verkehr auf der Hauptfahrbahn nicht signifikant sind.